Presseschau

Tages-Anzeiger vom 23.05.2018

Zürcher zetteln Krawall an

Hooligans aus Zürich haben am Samstagabend nach einem Fussballspiel in Basel eine Schlägerei ausgelöst.

Marius Huber

Die Zürcher Fussballclubs hatten am vergangenen Wochenende zwar keinen Auftritt in Basel, wohl aber ihre gewalttätigsten Anhänger. Nach dem Heimspiel des FCB gegen Luzern haben am Samstagabend laut Meldungen auf einschlägigen Websites etwa 60 Angehörige der Prügeltruppe «Zürichs Kranke Horde» (ZKH), unterstützt von Leuten aus Karlsruhe, 30 Basler in weissen Maleranzügen angegriffen, als diese gerade die Pfeiler einer Autobahnbrücke besprayten. Die Angreifer wurden aber bald selbst zu Gejagten und versuchten, in ihren Autos zu flüchten, wobei sie von den Baslern heftig attackiert wurden. Videoaufnahmen von Zeugen zeigen unter anderem, wie Autos mit Absperrgittern beworfen und die Scheiben mit Stangen eingeschlagen werden.

Staatsanwaltschaft bestätigt

Die Basler Staatsanwaltschaft bestätigt die Schlägerei und dass manche der involvierten Personen das Kürzel ZKH auf den Kleidern getragen hätten. Luzerner Fans seien indes kaum beteiligt gewesen, diese seien nach dem Spiel von der Polizei zum Bahnhof geleitet worden. Mehrere Personen hätten sich nach der Schlägerei selbstständig zur Notfallstation begeben. Noch nicht abschliessend geklärt ist die Frage, ob bei den Auseinandersetzungen auch Unbeteiligte zu Schaden kamen. Der Halter des mit Stangen bearbeiteten Autos ist bekannt, weil dieses nach dem Angriff nicht mehr fahrtauglich war. Er wollte laut Staatsanwaltschaft aber nicht sagen, ob er zu einer Hooligan-Gruppierung gehört oder nicht – wie alle anderen, die von der Polizei gefasst und befragt wurden.

Unter den 14 Männern, die die Polizei kontrollierte, haben zwei ihren Wohnort in Zürich. Zwei weitere kommen aus Deutschland. Diese beiden wurden als einzige vorübergehend festgenommen, sind inzwischen aber wieder auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft wertet nun die Videoaufnahmen aus. Es läuft ein Verfahren wegen Raufhandels.

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